Es ist der Mut,
der Bayern stark macht
Wir fördern ihn.
Wir fördern Bayerns Mittelstand
Ob Neugründung oder etabliertes Unternehmen, ob traditionelles Handwerk oder innovative Hightech-Unternehmen: Das Finanzierungsangebot der LfA Förderbank Bayern ermöglicht es Ihnen, mit wachsenden Anforderungen Schritt zu halten und neue Marktchancen wahrzunehmen.
Die LfA ist Bayerns staatliche Förderbank
Unser Ziel: Bayerns Mittelstand stärken
LfA – die Bank, die anders tickt
Unsere Förderangebote

Jetzt leichter einen Kredit bekommen
Der Gründungskredit Smart:
neu!
- Starthilfe für kleinere Gründungen im Voll- oder Nebenerwerb
- Erleichterter Kreditzugang dank obligatorischer Haftungsfreistellung
- Kredite bis zu 150.000 Euro
neu!
Wen fördern wir?
Gründerinnen und Gründer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Größere Unternehmen
Nachfolgerinnen und Nachfolger
Freiberufler
Kommunen
Ihre Vorteile

planbar.







So läuft es ab
So läuft es ab
Es ist die Neugier, die Bayern voranbringt.
Wir fördern sie.
Innovation &
Digitalisierung
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Innovation und Digitalisierung: Damit aus Ideen markfähige Lösungen werden.
Innovation
- Neue Produkte und Verfahren entwickeln
- Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen
- Markteinführung eigener Innovationen
- Forschung und Entwicklung im Bereich KI
- Betriebsmittelbedarf innovativer Unternehmen
Digitalisierung
- Hard- und Softwareanschaffungen
- Innerbetriebliche Breitbandnetze
- Migration auf Cloud-Technologie
- Datengetriebene Transformation
- IT-Sicherheit und Cyberresilienz
Wissen und Qualifizierung
- Mitarbeiterweiterbildung für neue Technologien
- Wissenstransfer im Unternehmen
- Schulungen zu KI und Zukunftstechnologien
- Beratung zur digitalen Strategie
- Vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf

Das zeichnet unser Kredit aus
Beide Förderkredite arbeiten mit drei Stufen: Basis, LevelUp, HighEnd. Anspruchsvolle Projekte profitieren von nochmals günstigeren Zinsen und höheren Förderzuschüssen.
Bis zu 2 % Tilgungszuschuss bei Innovationen (Stufe 1), bis zu 5 % ERP-Förderzuschuss der KfW bei HighEnd-Vorhaben (Stufen 2 und 3) – jeweils zusätzlich zu den ohnehin günstigen Zinsen.
Bei LevelUp- und HighEnd-Vorhaben übernimmt die LfA bis zu 70 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank – unterstützt durch den InvestEU-Fonds der EU. So wird Innovation finanzierbar, auch ohne klassische Sicherheiten.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. Euro und Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Basisdigitalisierungen (Stufe 1 des Digitalisierungskredits) sind allerdings nur für KMU zugänglich.
Nein. Die Förderung ist branchenunabhängig – ob Maschinenbau, Software, Handwerk, Handel oder Dienstleistung. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Branche.
Der Innovationskredit finanziert die Entwicklung und Einführung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle – sowie den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Der Digitalisierungskredit richtet sich an Vorhaben, die bestehende Prozesse digital transformieren: von der Basisausstattung mit Hard- und Software über IT-Sicherheit bis hin zu KI-Anwendungen und Big Data.
Beide Kredite staffeln die Förderung nach Ambitionsniveau: Stufe 1 (Basis) bietet günstige Zinsen plus Tilgungszuschuss. Stufe 2 (LevelUp) bringt noch niedrigere Zinsen und einen ERP-Förderzuschuss der KfW. Stufe 3 (HighEnd) bietet die besten Konditionen – für besonders ambitionierte Projekte wie KI-Entwicklung oder umfassende digitale Transformation.
Bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1, bis zu 15 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3. Die Kosten des Vorhabens lassen sich zu 100 Prozent finanzieren.
Zuschüsse, die den Darlehensbetrag effektiv reduzieren. Beim Innovationskredit Stufe 1 erlässt die LfA 2 % der Darlehenssumme. In den Stufen 2 und 3 kommt ein ERP-Förderzuschuss der KfW von bis zu 5 % hinzu (maximal 200.000 Euro). Beim Digitalisierungskredit beträgt der Tilgungszuschuss in Stufe 1 1 %, der ERP-Förderzuschuss in den höheren Stufen bis zu 5 %. Diese Zuschüsse gibt es zusätzlich zu den günstigen Zinsen.
Dann übernimmt die LfA bei Bedarf bis zu 60 % (Stufe 1) oder sogar 70 % (Stufen 2 und 3) des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Bank. Die Haftungsfreistellung für die höheren Stufen wird zusätzlich vom InvestEU-Fonds der EU getragen.
Die LfA bietet auf ihrer Website einen Fördercheck an, der eine erste Einschätzung liefert. Grundsätzlich zählen neue oder merklich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle – aber auch die Digitalisierung bestehender Abläufe. Die Schwelle ist niedriger, als viele denken: Schon eine Cloud-Migration oder die Einführung datengestützter Prozesse kann förderfähig sein.
Bei Ihrer Hausbank. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Banken und Sparkassen in Bayern zusammen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ja, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Beide Kredite können auch beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet auf lfa.de einen Beihilferechner zur Orientierung an.
Weitere Förderangebote

Nachfolge

Nachfolge
Es ist die Neugier, die Bayern voranbringt.
Wir fördern sie.
Innovation &
Digitalisierung
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Innovation und Digitalisierung: Damit aus Ideen markfähige Lösungen werden.
- Line 1
- Line 2
- Line 3
- Line 1
- Line 2
- Line 3
- Line 1
- Line 2
- Line 3

Das zeichnet unser Kredit aus
Beide Förderkredite arbeiten mit drei Stufen: Basis, LevelUp, HighEnd. Anspruchsvolle Projekte profitieren von nochmals günstigeren Zinsen und höheren Förderzuschüssen.
Bis zu 2 % Tilgungszuschuss bei Innovationen (Stufe 1), bis zu 5 % ERP-Förderzuschuss der KfW bei HighEnd-Vorhaben (Stufen 2 und 3) – jeweils zusätzlich zu den ohnehin günstigen Zinsen.
Bei LevelUp- und HighEnd-Vorhaben übernimmt die LfA bis zu 70 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank – unterstützt durch den InvestEU-Fonds der EU. So wird Innovation finanzierbar, auch ohne klassische Sicherheiten.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. Euro und Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Basisdigitalisierungen (Stufe 1 des Digitalisierungskredits) sind allerdings nur für KMU zugänglich.
Nein. Die Förderung ist branchenunabhängig – ob Maschinenbau, Software, Handwerk, Handel oder Dienstleistung. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Branche.
Der Innovationskredit finanziert die Entwicklung und Einführung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle – sowie den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Der Digitalisierungskredit richtet sich an Vorhaben, die bestehende Prozesse digital transformieren: von der Basisausstattung mit Hard- und Software über IT-Sicherheit bis hin zu KI-Anwendungen und Big Data.
Beide Kredite staffeln die Förderung nach Ambitionsniveau: Stufe 1 (Basis) bietet günstige Zinsen plus Tilgungszuschuss. Stufe 2 (LevelUp) bringt noch niedrigere Zinsen und einen ERP-Förderzuschuss der KfW. Stufe 3 (HighEnd) bietet die besten Konditionen – für besonders ambitionierte Projekte wie KI-Entwicklung oder umfassende digitale Transformation.
Bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1, bis zu 15 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3. Die Kosten des Vorhabens lassen sich zu 100 Prozent finanzieren.
Zuschüsse, die den Darlehensbetrag effektiv reduzieren. Beim Innovationskredit Stufe 1 erlässt die LfA 2 % der Darlehenssumme. In den Stufen 2 und 3 kommt ein ERP-Förderzuschuss der KfW von bis zu 5 % hinzu (maximal 200.000 Euro). Beim Digitalisierungskredit beträgt der Tilgungszuschuss in Stufe 1 1 %, der ERP-Förderzuschuss in den höheren Stufen bis zu 5 %. Diese Zuschüsse gibt es zusätzlich zu den günstigen Zinsen.
Dann übernimmt die LfA bei Bedarf bis zu 60 % (Stufe 1) oder sogar 70 % (Stufen 2 und 3) des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Bank. Die Haftungsfreistellung für die höheren Stufen wird zusätzlich vom InvestEU-Fonds der EU getragen.
Die LfA bietet auf ihrer Website einen Fördercheck an, der eine erste Einschätzung liefert. Grundsätzlich zählen neue oder merklich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle – aber auch die Digitalisierung bestehender Abläufe. Die Schwelle ist niedriger, als viele denken: Schon eine Cloud-Migration oder die Einführung datengestützter Prozesse kann förderfähig sein.
Bei Ihrer Hausbank. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Banken und Sparkassen in Bayern zusammen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ja, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Beide Kredite können auch beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet auf lfa.de einen Beihilferechner zur Orientierung an.
Weitere Förderangebote

Nachfolge

Digitalsierung
Es ist die Verantwortung, die Bayern zukunftsfähig macht.
Wir fördern sie.
Energie &
Klimaschutz
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Energie und Klimaschutz: Damit Ihr Erfolg zukunftsfähig bleibt und Transformation gelingt.
- Energieeffiziente Maschinen und Prozesstechnik
- Elektrifizierung von Produktionsprozessen
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Wasserstoffnutzung in der Fertigung
- Darlehen bis 15 Mio. Euro
- Energetische Sanierung von Gewerbegebäuden
- Klimafreundliche gewerbliche Neubauten
- Wärmedämmung, Fenster, Fassaden
- Fachplanung und Baubegleitung
- Darlehen bis 20 Mio. Euro
- Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Photovoltaik auf Dach und Fassade
- Batteriespeicher und Lastmanagement
- Wasserstofferzeugung und -speicherung
- Darlehen bis 40 Mio. Euro
- Wärme- und Kältenetze auf Basis regenerativer Energien
- Geothermie-Vorhaben
- Transformation bestehender Wärmenetze
- Neubau treibhausgasneutraler Versorgung
- Darlehen bis 50 Mio. Euro

Das zeichnet unser Kredit aus
Dank Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern und KfW-Refinanzierung liegen die Konditionen spürbar unter dem marktüblichen Niveau. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent über den Förderkredit finanzieren.
Energieprojekte rechnen sich langfristig. Deshalb bieten die Energiekredite flexible Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre – passend zum Investitionshorizont von Anlagen und Infrastruktur.
Bei den Energiekrediten Produktion, Gebäude und Regenerativ übernimmt die LfA bei Bedarf bis zu 50 % des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank (HaftungPlus). So kommen auch Vorhaben ohne klassische Sicherheiten an eine Finanzierung.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. Euro und Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Beim Energiekredit Regenerativ und Wärme sind zusätzlich Genossenschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbände und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung antragsberechtigt.
Jeder deckt einen eigenen Bereich ab: Produktion finanziert effizientere Fertigungsprozesse, Gebäude die energetische Sanierung oder klimafreundliche Neubauten, Regenerativ die Strom- und Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Quellen, Wärme die leitungsgebundene Versorgung mit regenerativer Wärme und Kälte.
Der Energiekredit Regenerativ. Für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden sowie zugehörige Batteriespeicher gibt es sogar eine besonders günstige Produktvariante (ER6).
Der Energiekredit Produktion. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % führen.
Beim Energiekredit Produktion: Grundsätzlich ja. Kleine Unternehmen (gemäß EU-KMU-Definition) sind davon befreit. Mittlere Unternehmen können alternativ eine Zertifizierung, eine Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz-Netzwerk oder ein EMAS-Zertifikat vorlegen. Bei den anderen Energiekrediten ist kein Transformationsplan erforderlich.
Bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Für die meisten Gründungen reichen natürlich deutlich kleinere Summen – auch 50.000 oder 100.000 Euro sind selbstverständlich möglich.
Das hängt vom Produkt ab: Energiekredit Produktion bis 15 Mio. Euro, Gebäude bis 20 Mio. Euro, Regenerativ bis 40 Mio. Euro, Wärme bis 50 Mio. Euro. Alle finanzieren bis zu 100 Prozent des Vorhabens.
Bei dreien: Produktion, Gebäude und Regenerativ übernimmt die LfA bei Bedarf bis zu 50 % des Kreditrisikos (HaftungPlus). Beim Energiekredit Wärme sind keine Risikoübernahmen möglich.
Bei Ihrer Hausbank – jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Beim Energiekredit Wärme (Variante EW6) ist zusätzlich ein formloser Abrufplan einzureichen.
Ja, solange beihilferechtliche Grenzen nicht überschritten werden. Besonders beim Energiekredit Gebäude ist die Kombination sogar vorgesehen: Die BEG-Zuschussförderung des Bundes und der LfA-Kredit ergänzen sich. Die LfA bietet einen Beihilferechner auf lfa.de an.
Weitere Förderangebote

Betriebsmittel

Nachfolge
Es ist der Gründergeist, der Bayern nach vorne bringt
Wir fördern ihn.
Gründung &
Nachfolge
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Gründerinnen und Gründer: Damit aus guten Ideen junge Unternehmen werden.
- Immobilien und Umbauten
- Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge
- IT und Geschäftsausstattung
- Ladeneinrichtung und Werkstatt
- Patente, Lizenzen, Software
- Gehälter und Löhne
- Miete und Kaution
- Marketing und Werbung
- Beratung und Coaching
- Fort- und Weiterbildung
- Erstes Sortiment für den Laden
- Rohstoffe und Materialien
- Lagerbestand und Zutaten
- Werkzeug und Kleingeräte
- Handelsware und Vorräte

Das zeichnet unser Kredit aus
Bis zu 3 Jahre nur Zinsen zahlen – mehr Liquidität in der Aufbauphase.
Deutlich unter Marktzins dank Landesförderung und KfW-Refinanzierung. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent über den Förderkredit finanzieren.
Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Risikos gegenüber Ihrer Hausbank (HaftungPlus). Entscheidend ist Ihr Geschäftsmodell, nicht Ihr Grundbuch.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in Bayern – innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung.
Ja. Freiberufliche Tätigkeiten sind ausdrücklich förderfähig – unabhängig von der Branche.
Ja. Nachfolgen und Übernahmen werden genauso gefördert wie Neugründungen – inklusive Kaufpreis und Firmenwert.
Nein. Die LfA fördert Vorhaben jeder Größenordnung – vom Ein-Personen-Startup bis zum wachsenden Mittelständler.
Ja – und das überrascht viele. Personalkosten, Mieten, Kautionen, Marketingausgaben, Beratungskosten und sogar Fortbildungen zählen zu den förderfähigen Betriebsmitteln.
Bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Für die meisten Gründungen reichen natürlich deutlich kleinere Summen – auch 50.000 oder 100.000 Euro sind selbstverständlich möglich.
Nicht zwingend. Eine 100-Prozent-Finanzierung des Vorhabens ist grundsätzlich möglich.
Dann greift die „HaftungPlus": Die LfA kann Ihrer Hausbank bis zu 60 % des Kreditrisikos abnehmen. Entscheidend ist ein tragfähiges Geschäftsmodell – nicht der Grundbucheintrag.
Bei Ihrer Hausbank – also bei jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Die LfA arbeitet mit allen zusammen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Grundsätzlich ja, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Die LfA bietet dafür einen Beihilferechner auf ihrer Website an.
Weitere Förderangebote


Digitalsierung
Es ist der Mut, der Bayern stark macht.
Wir finanzieren ihn.
Innovation &
Digitalisierung
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Innovation und Digitalisierung: Damit aus Ideen markfähige Lösungen werden.
-
Neue Produkte und Verfahren entwickeln
-
Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen
-
Markteinführung eigener Innovationen
-
Forschung und Entwicklung im Bereich KI
-
Betriebsmittelbedarf innovativer Unternehmen
-
Hard- und Softwareanschaffungen
-
Innerbetriebliche Breitbandnetze
-
Migration auf Cloud-Technologie
-
Datengetriebene Transformation
-
IT-Sicherheit und Cyberresilienz
-
Mitarbeiterweiterbildung für neue Technologien
-
Wissenstransfer im Unternehmen
-
Schulungen zu KI und Zukunftstechnologien
-
Beratung zur digitalen Strategie
-
Vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf

Das zeichnet unseren Kredit aus
Beide Förderkredite arbeiten mit drei Stufen: Basis, LevelUp, HighEnd. Anspruchsvolle Projekte profitieren von nochmals günstigeren Zinsen und höheren Förderzuschüssen.
Bis zu 2 % Tilgungszuschuss bei Innovationen (Stufe 1), bis zu 5 % ERP-Förderzuschuss der KfW bei HighEnd-Vorhaben (Stufen 2 und 3) – jeweils zusätzlich zu den ohnehin günstigen Zinsen.
Bei LevelUp- und HighEnd-Vorhaben übernimmt die LfA bis zu 70 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank – unterstützt durch den InvestEU-Fonds der EU. So wird Innovation finanzierbar, auch ohne klassische Sicherheiten.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. Euro und Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Basisdigitalisierungen (Stufe 1 des Digitalisierungskredits) sind allerdings nur für KMU zugänglich.
Nein. Die Förderung ist branchenunabhängig – ob Maschinenbau, Software, Handwerk, Handel oder Dienstleistung. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Branche.
Der Innovationskredit finanziert die Entwicklung und Einführung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle – sowie den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Der Digitalisierungskredit richtet sich an Vorhaben, die bestehende Prozesse digital transformieren: von der Basisausstattung mit Hard- und Software über IT-Sicherheit bis hin zu KI-Anwendungen und Big Data.
Beide Kredite staffeln die Förderung nach Ambitionsniveau: Stufe 1 (Basis) bietet günstige Zinsen plus Tilgungszuschuss. Stufe 2 (LevelUp) bringt noch niedrigere Zinsen und einen ERP-Förderzuschuss der KfW. Stufe 3 (HighEnd) bietet die besten Konditionen – für besonders ambitionierte Projekte wie KI-Entwicklung oder umfassende digitale Transformation.
Bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1, bis zu 15 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3. Die Kosten des Vorhabens lassen sich zu 100 Prozent finanzieren.
Zuschüsse, die den Darlehensbetrag effektiv reduzieren. Beim Innovationskredit Stufe 1 erlässt die LfA 2 % der Darlehenssumme. In den Stufen 2 und 3 kommt ein ERP-Förderzuschuss der KfW von bis zu 5 % hinzu (maximal 200.000 Euro). Beim Digitalisierungskredit beträgt der Tilgungszuschuss in Stufe 1 1 %, der ERP-Förderzuschuss in den höheren Stufen bis zu 5 %. Diese Zuschüsse gibt es zusätzlich zu den günstigen Zinsen.
Dann übernimmt die LfA bei Bedarf bis zu 60 % (Stufe 1) oder sogar 70 % (Stufen 2 und 3) des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Bank. Die Haftungsfreistellung für die höheren Stufen wird zusätzlich vom InvestEU-Fonds der EU getragen.
Die LfA bietet auf ihrer Website einen Fördercheck an, der eine erste Einschätzung liefert. Grundsätzlich zählen neue oder merklich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle – aber auch die Digitalisierung bestehender Abläufe. Die Schwelle ist niedriger, als viele denken: Schon eine Cloud-Migration oder die Einführung datengestützter Prozesse kann förderfähig sein.
Bei Ihrer Hausbank. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Banken und Sparkassen in Bayern zusammen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ja, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Beide Kredite können auch beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet auf lfa.de einen Beihilferechner zur Orientierung an.
Es sind die Menschen, die Bayern stark machen.
Wir fördern sie.
Wachstum &
Betriebsmittel
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Wachstum und Betriebserweiterung. Damit aus Planung Produktion wird.
Was fördern wir?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenanschaffungen
im Rahmen von Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freiberuflern
Wen fördern wir?
Gründerinnen und Gründer bzw. Nachfolgerinnen und Nachfolger innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler
Anwendungsbeispiele:
- Neugründung eines Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Betriebs
- Kauf neuer Maschinen oder Gebäude
- Personalkosten
-
Was fördern wir?
- Investitionen
- Waren
- Betriebsmittel
- Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten
Wen fördern wir?
Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
Anwendungsbeispiele:
- Betriebserweiterungen
- Mieten
- Weiterbildungskosten
-
Wareneinkauf und Lageraufbau
-
Rohstoffe und Materialien
-
Handelsware und Vorräte
-
Werkzeug und Kleingeräte
-
Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Das zeichnet unser Kredit aus
Ob Investition, Wareneinkauf oder laufende Kosten – der Kredit passt sich Ihrem Vorhaben an. Selbst Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten sind möglich.
Zinsen im unteren marktüblichen Bereich, flexible Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent finanzieren.
Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank (HaftungPlus). So kommen auch Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten an eine Finanzierung.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern. Anders als bei der Gründungsförderung gibt es hier keine zeitliche Begrenzung – Ihr Unternehmen kann seit 5 oder seit 50 Jahren bestehen.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Entscheidend ist, dass Sie als KMU oder Freiberufler in Bayern tätig sind – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
Für nahezu alles, was Ihr Unternehmen voranbringt: Investitionen in Gebäude, Maschinen oder IT, Wareneinkauf, Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung, Weiterbildung. Selbst die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist über den Universalkredit möglich.
Im Wesentlichen zwei: Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) für KMU und Freiberufler mit Darlehen bis 20 Mio. Euro – und der Universalkredit für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz, mit Darlehen bis 25 Mio. Euro. Der Universalkredit ist breiter aufgestellt und erlaubt zusätzlich Umschuldungen.
Die Zinsen liegen im unteren marktüblichen Bereich. Der konkrete Satz hängt von Bonität und Sicherheiten ab. Die LfA ermittelt für jede Konstellation eine Preisklasse, die den maximalen Zinssatz vorgibt.
Nicht zwingend. Beide Kreditprodukte ermöglichen eine 100-Prozent-Finanzierung des Vorhabens.
Dann greift die „HaftungPlus": Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank. Alternativ kann eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden.
Bei Ihrer Hausbank – also bei jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Instituten zusammen.
Ja. Das gilt für alle LfA-Förderkredite. Bereits getätigte Ausgaben können in der Regel nicht nachträglich gefördert werden.
Grundsätzlich ja, solange beihilferechtliche Obergrenzen eingehalten werden. Der Universalkredit kann sogar beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet einen Beihilferechner auf ihrer Website an.
Weitere Förderangebote

Klimaschutz

Digitalsierung
Es sind die Menschen, die Bayern stark machen.
Wir fördern sie.
Wachstum &
Betriebsmittel
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Wachstum und Betriebserweiterung. Damit aus Planung Produktion wird.
Was fördern wir?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenanschaffungen
im Rahmen von Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freiberuflern
Wen fördern wir?
Gründerinnen und Gründer bzw. Nachfolgerinnen und Nachfolger innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler
Anwendungsbeispiele:
- Neugründung eines Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Betriebs
- Kauf neuer Maschinen oder Gebäude
- Personalkosten
-
Was fördern wir?
- Investitionen
- Waren
- Betriebsmittel
- Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten
Wen fördern wir?
Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
Anwendungsbeispiele:
- Betriebserweiterungen
- Mieten
- Weiterbildungskosten
-
Wareneinkauf und Lageraufbau
-
Rohstoffe und Materialien
-
Handelsware und Vorräte
-
Werkzeug und Kleingeräte
-
Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Das zeichnet unser Kredit aus
Ob Investition, Wareneinkauf oder laufende Kosten – der Kredit passt sich Ihrem Vorhaben an. Selbst Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten sind möglich.
Zinsen im unteren marktüblichen Bereich, flexible Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent finanzieren.
Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank (HaftungPlus). So kommen auch Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten an eine Finanzierung.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern. Anders als bei der Gründungsförderung gibt es hier keine zeitliche Begrenzung – Ihr Unternehmen kann seit 5 oder seit 50 Jahren bestehen.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Entscheidend ist, dass Sie als KMU oder Freiberufler in Bayern tätig sind – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
Für nahezu alles, was Ihr Unternehmen voranbringt: Investitionen in Gebäude, Maschinen oder IT, Wareneinkauf, Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung, Weiterbildung. Selbst die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist über den Universalkredit möglich.
Im Wesentlichen zwei: Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) für KMU und Freiberufler mit Darlehen bis 20 Mio. Euro – und der Universalkredit für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz, mit Darlehen bis 25 Mio. Euro. Der Universalkredit ist breiter aufgestellt und erlaubt zusätzlich Umschuldungen.
Die Zinsen liegen im unteren marktüblichen Bereich. Der konkrete Satz hängt von Bonität und Sicherheiten ab. Die LfA ermittelt für jede Konstellation eine Preisklasse, die den maximalen Zinssatz vorgibt.
Nicht zwingend. Beide Kreditprodukte ermöglichen eine 100-Prozent-Finanzierung des Vorhabens.
Dann greift die „HaftungPlus": Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank. Alternativ kann eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden.
Bei Ihrer Hausbank – also bei jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Instituten zusammen.
Ja. Das gilt für alle LfA-Förderkredite. Bereits getätigte Ausgaben können in der Regel nicht nachträglich gefördert werden.
Grundsätzlich ja, solange beihilferechtliche Obergrenzen eingehalten werden. Der Universalkredit kann sogar beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet einen Beihilferechner auf ihrer Website an.
Weitere Förderangebote

Klimaschutz

Digitalsierung
Es sind die Menschen, die Bayern stark machen.
Wir fördern sie.
Wachstum &
Betriebserweiterung
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Wachstum und Betriebserweiterung. Damit aus Planung Produktion wird.
-
Erweiterungsbau und Modernisierung
-
Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge
-
IT und Geschäftsausstattung
-
Patente, Lizenzen, Software
-
Grundstücke und Gebäude
-
Gehälter und Löhne
-
Miete und Kaution
-
Marketing und Vertrieb
-
Beratung und Weiterbildung
-
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
-
Wareneinkauf und Lageraufbau
-
Rohstoffe und Materialien
-
Handelsware und Vorräte
-
Werkzeug und Kleingeräte
-
Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Das zeichnet unsere Kredte aus
Ob Investition, Wareneinkauf oder laufende Kosten – der Kredit passt sich Ihrem Vorhaben an. Selbst Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten sind möglich.
Zinsen im unteren marktüblichen Bereich, flexible Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent finanzieren.
Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank (HaftungPlus). So kommen auch Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten an eine Finanzierung.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern. Anders als bei der Gründungsförderung gibt es hier keine zeitliche Begrenzung – Ihr Unternehmen kann seit 5 oder seit 50 Jahren bestehen.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Entscheidend ist, dass Sie als KMU oder Freiberufler in Bayern tätig sind – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
Für nahezu alles, was Ihr Unternehmen voranbringt: Investitionen in Gebäude, Maschinen oder IT, Wareneinkauf, Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung, Weiterbildung. Selbst die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist über den Universalkredit möglich.
Im Wesentlichen zwei: Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) für KMU und Freiberufler mit Darlehen bis 20 Mio. Euro – und der Universalkredit für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz, mit Darlehen bis 25 Mio. Euro. Der Universalkredit ist breiter aufgestellt und erlaubt zusätzlich Umschuldungen.
Die Zinsen liegen im unteren marktüblichen Bereich. Der konkrete Satz hängt von Bonität und Sicherheiten ab. Die LfA ermittelt für jede Konstellation eine Preisklasse, die den maximalen Zinssatz vorgibt.
Nicht zwingend. Beide Kreditprodukte ermöglichen eine 100-Prozent-Finanzierung des Vorhabens.
Dann greift die „HaftungPlus": Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank. Alternativ kann eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden.
Bei Ihrer Hausbank – also bei jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Instituten zusammen.
Ja. Das gilt für alle LfA-Förderkredite. Bereits getätigte Ausgaben können in der Regel nicht nachträglich gefördert werden.
Grundsätzlich ja, solange beihilferechtliche Obergrenzen eingehalten werden. Der Universalkredit kann sogar beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet einen Beihilferechner auf ihrer Website an.
Weitere Förderangebote

Klimaschutz

Digitalsierung
Es sind die Menschen, die Bayern stark machen.
Wir fördern sie.
Wachstum &
Betriebserweiterung
Was fördern wir?
Die Förderdarlehen der LfA für Wachstum und Betriebserweiterung. Damit aus Planung Produktion wird.
-
Erweiterungsbau und Modernisierung
-
Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge
-
IT und Geschäftsausstattung
-
Patente, Lizenzen, Software
-
Grundstücke und Gebäude
-
Gehälter und Löhne
-
Miete und Kaution
-
Marketing und Vertrieb
-
Beratung und Weiterbildung
-
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
-
Wareneinkauf und Lageraufbau
-
Rohstoffe und Materialien
-
Handelsware und Vorräte
-
Werkzeug und Kleingeräte
-
Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Das zeichnet unsere Kredte aus
Ob Investition, Wareneinkauf oder laufende Kosten – der Kredit passt sich Ihrem Vorhaben an. Selbst Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten sind möglich.
Zinsen im unteren marktüblichen Bereich, flexible Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren. Vorhaben lassen sich dabei zu 100 Prozent finanzieren.
Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank (HaftungPlus). So kommen auch Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten an eine Finanzierung.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern. Anders als bei der Gründungsförderung gibt es hier keine zeitliche Begrenzung – Ihr Unternehmen kann seit 5 oder seit 50 Jahren bestehen.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Entscheidend ist, dass Sie als KMU oder Freiberufler in Bayern tätig sind – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
Für nahezu alles, was Ihr Unternehmen voranbringt: Investitionen in Gebäude, Maschinen oder IT, Wareneinkauf, Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung, Weiterbildung. Selbst die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist über den Universalkredit möglich.
Im Wesentlichen zwei: Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) für KMU und Freiberufler mit Darlehen bis 20 Mio. Euro – und der Universalkredit für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz, mit Darlehen bis 25 Mio. Euro. Der Universalkredit ist breiter aufgestellt und erlaubt zusätzlich Umschuldungen.
Die Zinsen liegen im unteren marktüblichen Bereich. Der konkrete Satz hängt von Bonität und Sicherheiten ab. Die LfA ermittelt für jede Konstellation eine Preisklasse, die den maximalen Zinssatz vorgibt.
Nicht zwingend. Beide Kreditprodukte ermöglichen eine 100-Prozent-Finanzierung des Vorhabens.
Dann greift die „HaftungPlus": Die LfA übernimmt bis zu 60 % des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank. Alternativ kann eine Bürgschaft der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden.
Bei Ihrer Hausbank – also bei jeder Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank in Bayern. Die LfA refinanziert im Hintergrund und arbeitet mit allen Instituten zusammen.
Ja. Das gilt für alle LfA-Förderkredite. Bereits getätigte Ausgaben können in der Regel nicht nachträglich gefördert werden.
Grundsätzlich ja, solange beihilferechtliche Obergrenzen eingehalten werden. Der Universalkredit kann sogar beihilfefrei beantragt werden – dann entfällt diese Einschränkung. Die LfA bietet einen Beihilferechner auf ihrer Website an.
Weitere Förderangebote

Klimaschutz

Digitalsierung
Es ist der Gründergeist, der Bayern nach vorn bringt.
Wir stärken ihn
Beteiligungskapital
Was fördern wir?
Die Eigenkapitalfinanzierung der LfA gemeinsam mit Bayern Kapital begleitet junge Start-ups in jeder Phase – von der ersten Idee bis zur nächsten Generation. Damit aus Innovation messbarer Fortschritt wird.
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen in sämtlichen Phasen ihrer Entwicklung von der Gründung über Expansion und Wachstum bis zur Nachfolge und Restrukturierung auch mit Risikokapital. Diese Finanzierungen werden hauptsächlich von den 100-prozentigen LfA-Töchtern – der Bayern Kapital GmbH sowie der LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH – angeboten. Darüber hinaus ist die LfA größter Anteilseigner der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, eines Universalanbieters auf dem Beteiligungsmarkt, der sich in nahezu allen Branchen bei unterschiedlichen Entwicklungsphasen eines Unternehmens engagiert.
In den kommenden Jahren verstärkt der Freistaat Bayern sein Engagement bei der Finanzierung von Start-ups über die LfA-Gruppe deutlich. Seit 2025 wird im Rahmen der VC4Start-ups Initiative eine neue Fondsgeneration mit einem Volumen von 750 Millionen Euro eingerichtet.
Start-Up/Fonds
Start-Up/Fonds
2,5 Mio. €
50 Mio. €
10 Mio. €

Das zeichnet unsere Eigenkapitalfinanzierung aus:
Eigenkapital statt Fremdkapital: Beteiligungen belasten nicht die Bilanz, erfordern keine Sicherheiten und stärken die finanzielle Substanz Ihres Unternehmens. Stille Beteiligungen der BayBG sind bis zu 10 Jahre tilgungsfrei.
Mit der VC4Start-ups-Initiative baut der Freistaat Bayern die Finanzierungsmöglichkeiten massiv aus: 100 Mio. Euro Innovationsfonds für die Frühphase, 500 Mio. Euro Wachstums- und ScaleUp-Fonds, 150 Mio. Euro LfA-Dachfonds für Venture-Capital-Beteiligungen.
Bayern Kapital und BayBG bringen neben Kapital auch Netzwerk, Branchenwissen und strategische Begleitung mit. Die Beteiligungsgesellschaften der LfA-Gruppe sind langfristig orientierte Partner – keine kurzfristigen Renditesucher.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Ein Förderkredit ist geliehenes Geld, das zurückgezahlt werden muss – mit Zinsen und Tilgung. Eigenkapital in Form einer Beteiligung fließt dagegen direkt ins Unternehmen, stärkt die Bilanz und erfordert keine laufenden Rückzahlungen. Dafür wird der Kapitalgeber am Unternehmen beteiligt.
Vor allem zwei Tochtergesellschaften: Bayern Kapital (100 % LfA) investiert Venture Capital in technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen. Die BayBG (LfA-Gruppe) bietet stille und offene Beteiligungen für Mittelständler in allen Phasen – von der Gründung bis zur Nachfolge. Hinzu kommt der LfA Transformationsfonds für Unternehmen im Strukturwandel.
Für innovative Technologieunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern – von der Seed-Phase bis zur Skalierung. Die Branche ist nicht eingeschränkt: Life Sciences, Software, Cleantech, DeepTech, KI – entscheidend ist das technologische Innovationspotenzial.
Das hängt von der Phase ab. Bayern Kapital investiert über den Innovationsfonds in der Frühphase, über den Wachstums- und ScaleUp-Fonds bis zu 50 Mio. Euro in besonders aussichtsreiche Technologieunternehmen. Stille Beteiligungen der BayBG für Gründer liegen zwischen 20.000 und 250.000 Euro.
Nicht zwingend. Bei stillen Beteiligungen der BayBG bleibt die Gesellschafterstruktur unverändert – der Kapitalgeber wird nicht Gesellschafter, erhält aber eine feste und eine gewinnabhängige Vergütung. Bei Venture-Capital-Investments von Bayern Kapital werden dagegen in der Regel Unternehmensanteile übertragen.
Ein Programm des Freistaats Bayern, das die Start-up-Finanzierung über die LfA-Gruppe massiv ausbaut: 750 Mio. Euro in drei Fonds – Innovationsfonds (100 Mio. Euro, Frühphase), Wachstums- und ScaleUp-Fonds (500 Mio. Euro, Skalierung), LfA-Dachfonds (150 Mio. Euro, VC-Fondsbeteiligungen).
Ein Beteiligungsinstrument für mittelständische Unternehmen, die sich im Zuge von Digitalisierung, Klima- oder Mobilitätswandel transformieren müssen. Der Fonds beteiligt sich als Co-Investor zu gleichen Bedingungen wie private Investoren. Voraussetzung ist ein privater Lead-Investor.
Ja. Die Eigenkapitalfinanzierung und die Förderkredite der LfA schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Eine stärkere Eigenkapitalbasis verbessert in der Regel auch die Kreditkonditionen bei der Hausbank.
Das hängt vom Instrument ab. Für stille Beteiligungen der BayBG wird ein formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept direkt bei der LfA eingereicht. Für Venture Capital von Bayern Kapital wenden Sie sich direkt an Bayern Kapital. Beim Transformationsfonds stellt zunächst der private Lead-Investor sein Interesse fest, bevor ein Beteiligungsantrag bei der LfA erfolgt.
Ja. Sitz oder vorhabensrelevante Betriebsstätte müssen in Bayern liegen. Das gilt für alle Eigenkapitalinstrumente der LfA-Gruppe.
Weitere Förderangebote

Nachfolge

Klimaschutz
Es ist der Gründergeist, der Bayern nach vorn bringt.
Wir stärken ihn
Eigenkapital
Was fördern wir?
Die Eigenkapitalfinanzierung der LfA gemeinsam mit Bayern Kapital begleitet junge Start-ups in jeder Phase – von der ersten Idee bis zur nächsten Generation. Damit aus Innovation messbarer Fortschritt wird.
-
Venture Capital von der Seed- bis zur Series-A-Runde
-
Finanzierung von der Idee bis zum Markteintritt
-
Fokus auf innovative Technologieunternehmen
-
Begleitung durch Bayern Kapital (100 % LfA-Tochter)
-
Innovationsfonds mit 100 Mio. Euro Volumen
-
Kapital für Expansion und Marktdurchdringung
-
Bis zu 50 Mio. Euro pro Investment möglich
-
Stille und offene Beteiligungen für den Mittelstand
-
Wachstums- und ScaleUp-Fonds mit 500 Mio. Euro
-
BayBG-Beteiligungen für etablierte Unternehmen
-
Eigenkapital für Unternehmensübernahmen (MBO/MBI)
-
Ablösung von Gesellschaftern
-
Transformationsfonds für den Strukturwandel
-
Co-Investments gemeinsam mit privaten Investoren
-
Stärkung der Eigenkapitalbasis in Umbruchphasen

Das zeichnet unsere Eigenkapitalfinanzierung aus:
Eigenkapital statt Fremdkapital: Beteiligungen belasten nicht die Bilanz, erfordern keine Sicherheiten und stärken die finanzielle Substanz Ihres Unternehmens. Stille Beteiligungen der BayBG sind bis zu 10 Jahre tilgungsfrei.
Mit der VC4Start-ups-Initiative baut der Freistaat Bayern die Finanzierungsmöglichkeiten massiv aus: 100 Mio. Euro Innovationsfonds für die Frühphase, 500 Mio. Euro Wachstums- und ScaleUp-Fonds, 150 Mio. Euro LfA-Dachfonds für Venture-Capital-Beteiligungen.
Bayern Kapital und BayBG bringen neben Kapital auch Netzwerk, Branchenwissen und strategische Begleitung mit. Die Beteiligungsgesellschaften der LfA-Gruppe sind langfristig orientierte Partner – keine kurzfristigen Renditesucher.

FAQ
Hier finden Sie kurz und direkt interessante Antworten.
Ein Förderkredit ist geliehenes Geld, das zurückgezahlt werden muss – mit Zinsen und Tilgung. Eigenkapital in Form einer Beteiligung fließt dagegen direkt ins Unternehmen, stärkt die Bilanz und erfordert keine laufenden Rückzahlungen. Dafür wird der Kapitalgeber am Unternehmen beteiligt.
Vor allem zwei Tochtergesellschaften: Bayern Kapital (100 % LfA) investiert Venture Capital in technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen. Die BayBG (LfA-Gruppe) bietet stille und offene Beteiligungen für Mittelständler in allen Phasen – von der Gründung bis zur Nachfolge. Hinzu kommt der LfA Transformationsfonds für Unternehmen im Strukturwandel.
Für innovative Technologieunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern – von der Seed-Phase bis zur Skalierung. Die Branche ist nicht eingeschränkt: Life Sciences, Software, Cleantech, DeepTech, KI – entscheidend ist das technologische Innovationspotenzial.
Das hängt von der Phase ab. Bayern Kapital investiert über den Innovationsfonds in der Frühphase, über den Wachstums- und ScaleUp-Fonds bis zu 50 Mio. Euro in besonders aussichtsreiche Technologieunternehmen. Stille Beteiligungen der BayBG für Gründer liegen zwischen 20.000 und 250.000 Euro.
Nicht zwingend. Bei stillen Beteiligungen der BayBG bleibt die Gesellschafterstruktur unverändert – der Kapitalgeber wird nicht Gesellschafter, erhält aber eine feste und eine gewinnabhängige Vergütung. Bei Venture-Capital-Investments von Bayern Kapital werden dagegen in der Regel Unternehmensanteile übertragen.
Ein Programm des Freistaats Bayern, das die Start-up-Finanzierung über die LfA-Gruppe massiv ausbaut: 750 Mio. Euro in drei Fonds – Innovationsfonds (100 Mio. Euro, Frühphase), Wachstums- und ScaleUp-Fonds (500 Mio. Euro, Skalierung), LfA-Dachfonds (150 Mio. Euro, VC-Fondsbeteiligungen).
Ein Beteiligungsinstrument für mittelständische Unternehmen, die sich im Zuge von Digitalisierung, Klima- oder Mobilitätswandel transformieren müssen. Der Fonds beteiligt sich als Co-Investor zu gleichen Bedingungen wie private Investoren. Voraussetzung ist ein privater Lead-Investor.
Ja. Die Eigenkapitalfinanzierung und die Förderkredite der LfA schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Eine stärkere Eigenkapitalbasis verbessert in der Regel auch die Kreditkonditionen bei der Hausbank.
Das hängt vom Instrument ab. Für stille Beteiligungen der BayBG wird ein formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept direkt bei der LfA eingereicht. Für Venture Capital von Bayern Kapital wenden Sie sich direkt an Bayern Kapital. Beim Transformationsfonds stellt zunächst der private Lead-Investor sein Interesse fest, bevor ein Beteiligungsantrag bei der LfA erfolgt.
Ja. Sitz oder vorhabensrelevante Betriebsstätte müssen in Bayern liegen. Das gilt für alle Eigenkapitalinstrumente der LfA-Gruppe.
Weitere Förderangebote

Nachfolge

Klimaschutz